Konditionen

Eine therapeutische Sitzung dauert in der Regel 60 - 75 Minuten und wird nach effektivem Zeitaufwand verrechnet, ebenso weitere Leistungen wie z. B. längere Sitzungen, Vor- & Nachbereitungszeit, Telefonate, E-Mails, Austausch mit anderen Behandlern oder involvierten Personen, Erstellen von Berichten.

Die Leistungen werden über die Ärztekasse verrechnet. Dabei wird der kantonale Abrechnungstarif für psychologische Psychotherapie verwendet (PsyTarif).

Krankenkassen

Mit Inkrafttreten des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 kann die psychologische Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) abgerechnet werden, wenn eine schriftliche ärztliche Anordnung vorliegt.

Alternativ ist manchmal auch eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse über eine abgeschlossene Zusatzversicherung möglich. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse vorgängig ab, wie viel diese zu einer psychotherapeutischen Behandlung beiträgt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Natürlich können Sie die Therapie auch vollständig selbst bezahlen.

Terminabsagen

Kann eine vereinbarte Sitzung nicht wahrgenommen werden, melden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden im Voraus bei mir, um die Sitzung abzusagen oder zu verschieben. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich andernfalls die vereinbarte Sitzung vollumfänglich in Rechnung stellen muss. Eine solche Rechnung wird von der Krankenkasse nicht vergütet.